Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder

Der Grundgedanke eines Vereins lässt sich mit wenigen Worten sehr leicht auf den Punkt bringen: 

Ein Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss von natürlichen Personen mit den gleichen Interessen.
Im Verein haben alle Mitglieder die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten.

Mit diesen zwei Sätzen ist schon alles gesagt, wobei die Betonung auf “freiwillig” und “gleich” liegt. Nicht der Vorstand bestimmt, was im Verein passiert, sondern die Mitglieder. Um diese Mitbestimmung auszuüben, gibt es verschiedenen Möglichkeiten. Eine davon ist die Jahreshauptversammlung. Dazu muss man aber das Recht in Anspruch nehmen, eigene Ideen und Vorschläge einzubringen um an der Entwicklung des Vereins mitzuwirken. Die wenigen Pflichten regelt die Rahmenkleingartenordnung und zusätzlich die vom Verein gemeinsam beschlossene Gartenordnung. Letztendlich sagt ja auch der Ausdruck “Zusammenschluss” aus, dass man etwas gemeinsam tun will. Setzt man das Interesse an einer gärtnerischen Betätigung voraus, sollte die Mitgliedschaft in unserem Verein eigentlich kein Problem sein …

… was Sie mitbringen sollten

– Freude an der Natur

– Lust zur Bewegung im Freien

– Interesse an Obst und Gemüse,welches die Bezeichnung “BIO” redlich verdient

– Spass an der Verwirklichung eigener Ideen und Vorstellungen

… was Sie bei uns erwartet

– Eine sonnige Ecke mitten im Erzgebirge

– Interessante Hanglage mit allen Vorteilen der Gartengestaltung

– Gartenfreundliches Klima

– Erholsame Stunden im Grünen

– Abwechslungsreiche Freizeit

– Natur pur

– Parkplatz für Vereinsmitglieder

… was wir von Ihnen erwarten

Die Bereitschaft, (Im Rahmen der eigenen Möglichkeiten) auch an der Zukunft unseres Gartenvereins mitzuarbeiten und aktiv am Vereinsleben teizunehmen !